 |
Es gibt Lebenssituationen...
...da ist ein Mensch alleine überfordert!
Erwachsenenbetreuung
Erwachsenenbetreuung nach dem Betreuungsrecht (BtG) hat das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. Menschen, die bestimmte Angelegenheiten nicht oder nicht mehr alleine bewältigen können, weil sie z.B. verwirrt, geistig behindert, abhängig oder psychisch krank sind, sollen unter Wahrung der weitestgehenden Selbstbestimmung unterstützt und begleitet werden.
Die persönliche und individuelle Betreuung steht im Vordergrund.
Hier setzt unser Angebot für Sie an:
- Wir begleiten Sie, wenn Sie sich ehrenamtlich für eine solche Aufgabe engagieren (wollen).
- Wir beraten und unterstützen Sie auch, wenn Sie die Betreuung über eine/einen Angehörige/-n führen.
- In schwierigen Einzelfällen führen wir als VereinsbetreuerInnen entsprechende Betreuungen.
Sprechen Sie uns an,
Unsere Beratungen sind kostenfrei.
|
Ohne Vollmacht geht es nicht - NRZ vom 31.8.2011
Einleitung
rechtliche BetreuerInnen
rechtliche Betreuung
Vorsorgemöglichkeiten
Ansprechpartner

|