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Betreuung

So können wir helfen!

Rechtliche Betreuung

 

Wir führen dort professionelle Betreuungen, wo dies im Einzelfall notwendig ist, z.B. weil die Probleme so komplex sind, dass rechtliches, sozialmedizinisches, psychologisches und anderes Fachwissen benötigt wird.

 

Wenn bei Krankheit oder Behinderung alle anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und keine anderweitigen Vollmachten existieren, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

 

Das Amtsgericht bestellt auf Antrag des/r Betroffenen oder auf Empfehlung einer sozialen Einrichtung eine natürliche Person zum rechtlichen Betreuer.

 

Die Bestellung erfolgt nach umfangreicher Prüfung der Notwendigkeit durch das Amtsgericht, gestützt auf ein ärztliches Gutachten und entsprechend der Wünsche der/s Betroffenen.

 

Angehörige, Freunde und Bekannte sollen vorrangig als rechtliche Betreuer eingesetzt werden.

 

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